Grundsätze der Mediation

Nachfolgend werden die Grundsätze genannt, die eine Mediation ausmachen. Sie gelten so oder ähnlich in jedem Mediationsverfahren

Freiwilligkeit

Mediation kann nur gelingen, wenn sich jeder Teilnehmer freiwillig und ohne Druck oder Verpflichtung von außen an dem Verfahren beteiligt. Die Freiwilligkeit ist ein wichtiger Grundsatz der Mediation. Jeder Beteiligte - und das gilt auch für den Mediator - muss sich zu Beginn des Verfahrens bewusst dazu entschließen. Auch während des Verfahrend kann sie oder er jederzeit seine Teilnahme beenden, ohne Gründe nennen zu müssen.

Eigenverantwortlichkeit

In der Mediation ist jeder Teilnehmer für sich, seine Bedürfnisse und Wünsche verantwortlich. Nur wenn jeder darauf achtet, ob eine gefundene Lösung für sie oder ihn gut ist und ihre oder seine Bedürfnisse und Wünsche ausreichend berücksichtigt kann diese Lösung dauerhaft tragfähig sein. Ansonsten wird weiter nach einer Lösung gesucht, die für jeden gut ist.


Der Begriff "Eigenverantwortlichkeit" hat in der Mediation eine zweite Bedeutung: Die Verantwortung für die Inhalte des Verfahrens liegt ausschließlich bei den Medianden. Sie sind die Experten bezüglich der zu besprechenden Themen. Sie sind auch alleine Verantwortlich für die möglichen Lösungen und Vereinbarungen. Der Mediator ist der Experte für die Vorgehensweise. Er führt die Medianden durch das Verfahren, bezieht aber inhaltlich keinerlei Position.

Im Gegensatz zu vielen anderen Verfahren, die durch ein Urteil eines unparteiischen Dritten beendet werden (z.B. Gerichtsverfahren, Schlichtung, ...) bleibt in der Mediation die Verantwortung für die Inhalte des Verfahrens bis zum Ende (und darüber hinaus) bei den Medianden.

Vertraulichkeit

Vertraulichkeit ist eines der wichtigsten Grundsätze der Mediation. Nichts, was eine Partei während der Mediation von der anderen Partei erfährt darf weitergegeben werden. Sollte nach einem gescheiterten Mediationsverfahren ein Gerichtsverfahren stattfindet darf darin nichts verwendet werden, was in der Mediation erfahren wurde.

Für die Medianden untereinander wird die Vertraulichkeit zu Beginn des Verfahrens verabredet. Die Vereinbarung wird so gestaltet, wie sie für die jeweiligen Teilnehmer am besten passt. So können z.B. einvernehmlich Ausnahmen von der Vertraulichkeit festgelegt werden, wenn die Teilnehmer Freunde oder Berater hinzuziehen wollen.

Der Mediator ist durch das Mediationsgesetz zu absoluter Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet.   

Offenlegung

Mediation gelingt nur dann, wenn alle Teilnehmer über die gleiche Information verfügen. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich daher, in der Mediation aller Kenntnisse offenzulegen, die den anderen Teilnehmern möglicherweise fehlen, um eine tragfähige Lösung zu ermöglichen. Der vertrauensvolle Umgang mit diesen Informationen ist im Gegenzug selbstverständlich (siehe oben).

Neutralität bzw. Allparteilichkeit

Die Neutralität des Mediators gegenüber den Beteiligten ist ein zentraler Grundsatz der Mediation, der auch im Mediationsgesetz verankert ist. Der Mediator muss alles vermeiden, was dazu führen könnte, den Neutralitätsanspruch zu verletzen. Besondere Vorsicht ist dann geboten, wenn der Mediator einen der Beteiligten bereits persönlich kennt. Unter Umständen ist dann eine Mediation sogar gesetzlich untersagt.

In der modernen Literatur wird zunehmend von "Allparteilichkeit" gesprochen. Dieser Ansatz, der mir persönlich sehr gefällt, geht davon aus, dass der Mediator seine Verpflichtung zu Neutralität auch dadurch erfüllen kann, dass er allen Beteiligten die gleiche Unterstützung zukommen lässt. Jeder Mediant wird so ernst genommen und unterstützt, wie sie oder er es in dem Prozess gerade braucht. Die Neutralität des Mediators wird dadurch gewährleistet, dass alle Beteiligten (im Idealfall) jeweils eine "gleichwertige" Unterstützung erhalten.   

Auch der Mediator ist ein Mensch. Um den Anspruch der Neutralität möglichst weitgehend erfüllen zu können muss er insbesondere unvoreingenommen in die Mediation starten. Wenn sich jemand wegen einer Mediation an mich wendet bitte ich daher ausdrücklich darum, mir keine Details bezüglich der strittigen Inhalte mitzuteilen. Die Darstellung der Inhalte erfolgt erstmalig im Vorgespräch, wenn alle Beteiligten ihre jeweils subjektiven Wahrheiten vortragen.